§1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Interverse GmbH, Uster West 32, 8610 Uster, Schweiz (nachfolgend «Interverse» oder «Interverse GmbH»), gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Interverse GmbH mit Dienstleistern und Nutzern sowie für sämtliche Geschäftsbeziehungen der zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer und deren Websites, Webplattformen sowie Applikationen (nachfolgend «Apps»).
§2 Ausführung
Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die nicht vertraglich zum Objekt dazugehören und nicht geräumt worden sind, werden durch Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer nicht gereinigt. Die Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer verpflichtet sich für getreue und sorgfältige Ausführung der übertragenen Reinigungsleistungen. Bei Kapazitätsengpässen könnte für die Ausführung von Aufträgen ein Subunternehmer/Partner der Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer beigezogen werden, welche den Auftrag unter denselben Bedingungen, wie mit Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer vereinbart, durchführt. Die Planung und Organisation jedes Auftrags obliegt Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer.
Sofern der Reinigungstag und/oder Abgabezeitpunkt kurzfristig, das heisst zwischen 1 – 9 Arbeitstage vor dem offiziell oder provisorisch bestätigten und somit vereinbarten Reinigungstermin, abgeändert werden muss, kann die Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer die neuen Reinigungs- und/oder Abgabedaten und somit die Auftragsausführung nur gewährleisten, sofern es die Kapazitäten der Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer zulassen. Wenn wir die neuen Reinigungs- und Abgabedaten anschliessend schriftlich bestätigen, bleibt der eingegangene Vertrag unverändert. Sollten es uns nicht möglich sein die neuen Reinigungs- und/oder Abgabedaten einzuhalten, so erlaubt sich Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer den Auftrag abzuweisen und den Rechnungsbetrag zu 100% als Storno in Rechnung zu stellen. Sollte die Reinigung möglich sein, jedoch der Abgabezeitpunkt nicht, so werden wir die Reinigung trotzdem ausführen, werden aber am Abgabezeitpunkt nicht anwesend sein und können somit für den gesamten Auftrag keine Abnahmegarantie mehr gewährleisten. Allfällige Nachreinigungen wären in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Sollte der Reinigungstag auf einen Feiertag fallen bzw. an einem Feiertag stattfinden, so kann dies die Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer auf Wunsch des Kunden gewährleisten. Der Auftraggeber ist jedoch in diesem Fall verpflichtet die notwendigen Bewilligungen bei der Eigentümerschaft oder bei den Behörden einzuholen. Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer lehnt jegliche Haftung ab und würde in diesem Fall allfällige Bussen den Auftraggebern weiter verrechnen.
§3 Preise und Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer festgelegt. Die Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale für 1. nicht in der Offerte angegebene oder falsch angegebene Verschmutzungen; 2. nicht in der Offerte angegebene Reinigungsdetails und Reinigungsbereiche wie z.B. nicht korrekt angegebene Zimmeranzahl, Fensteranzahl, Storentyp, Quadratmeterzahl des Objekts, Balkone, etc.; 3. Raucherwohnungen, übermässige Klebreste, extreme/übermässige Verschmutzungen durch Haustiere oder Sonstigem etc. oder sonstige offensichtlich starke Vernachlässigung des Mietobjekts, zu offerieren. Wenn der Kunde mit der Zusatzpauschale nicht einverstanden sein sollte, behalten wir uns vor den Auftrag abzuweisen oder je nach Vereinbarung den Auftrag bis maximal zum Abgabezeitpunkt zu reinigen, ohne dass wir an der Objektübergabe teilnehmen werden. Die Verantwortung und Garantie zur Übergabe und Abnahme wird im Fall eines jeden Mehraufwands, welche durch Verschulden der Auftraggeberin entstand und durch den Auftraggeber bezahlt wurde, durch Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer in jedem Fall nicht mehr getragen. Bei Teilreinigungen eines Objekts wird in jedem Fall keine Abnahmegarantie mehr geboten und auch die Anwesenheit des Reinigungsteams vor Ort bei der Objektübergabe ist nicht mehr gegeben. Aus Kulanz wird je nach Situation dem Auftraggeber angeboten während der Übergabe trotzdem anwesend zu sein und allfällige Nachreinigungen bis max. 1h durchzuführen. Bei Abweisung des Auftrags und auch bei (Nach-)Reinigung und Anwesenheit während der Objektabgabe aus Kulanz, verfällt die Abnahmegarantie. Der vertraglich vereinbarte Rechnungsbetrag ist trotzdem in jedem Fall zu 100% geschuldet.
§4 Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, vor Start der Reinigungsarbeiten vom Kunden an die Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer gegen Quittung in bar zu entrichten.
§5 Versicherungsschutz / Haftung
Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht wurden, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer gedeckt (bis 5’000’000 Schweizer Franken pro Schadenereignis für Personen- sowie Sachschäden), wenn dies unverzüglich nach dem Schadenereignis der Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer schriftlich angezeigt wird. Für Schäden, die an Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt jede Haftung. Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU und NBU versichert und registriert bei der AHV/SVA.
Für Schadenersatzansprüche, welche seitens der Nachbarschaft des Auftraggebers als Folge der Auftragsdurchführung gemacht wurden, beispielsweise aufgrund einer Verunreinigung durch eine Hochdruckreinigung in einem Obergeschoss oder Verunreinigung des Treppenhauses, wird jede Haftung abgelehnt. Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer können, beispielsweise für eine Hochdruckreinigung in Bezug auf den aktuellen Zustand des Balkon- oder Terrassenbodens lediglich Empfehlungenen zur Reinigung aussprechen, die Haftung bzw. der Wunsch auf die Art der Reinigung dagegen ist vollumfängliche Verantwortung des Auftraggebers. Im Idealfall wird vor Auftragserteilung die Bewilligung des Eigentümers oder der Verwaltung für eine maschinelle Reinigung eingeholt. Die Reinigungen werden präzise und möglichst ohne Verunreinigung durchgeführt. Verunreinigungen werden nach gesundem Menschenverstand wieder beseitigt. In gröberen Fällen (mehr als 0.5h Arbeit mit 1 Reinigungskraft) teilen sich der verantwortliche Auftraggeber und Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer die Kosten je zur Hälfte zu einem Stundensatz von 95.00 CHF inkl. MWST. Ein Schadenersatzanspruch in Form eines Entgelts wird seitens Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer nicht getragen – eine solche muss durch den verantwortlichen Auftraggeber getragen werden.
§6 Kündigungsfrist / Rücktritt vom Vertrag
Eine Kündigung bzw. Rücktritt vom Auftrag muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg oder via E-Mail erfolgen.
Eine schriftliche Kündigung
– 40 Arbeitstage und mehr, vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin, wird mit 25% des vertraglich vereinbarten Brutto-Betrages exkl. MWST veranschlagt und ist innert 5 Tagen zu entrichten, spätestens jedoch zum ursprünglich vereinbarten Leistungsdatum.
– zwischen 20-39 Arbeitstage, vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin, wird mit 50% des vertraglich vereinbarten Brutto-Betrages exkl. MWST veranschlagt und ist innert 5 Tagen zu entrichten, spätestens jedoch zum ursprünglich vereinbarten Leistungsdatum.
– zwischen 10-19 Arbeitstage, vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin, wird mit 75% des vertraglich vereinbarten Brutto-Betrages exkl. MWST veranschlagt und ist innert 5 Tagen zu entrichten, spätestens jedoch zum ursprünglich vereinbarten Leistungsdatum.
– zwischen 1-9 Arbeitstage, vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin, wird mit 100% des schriftlich vereinbarten Brutto-Betrages exkl. MWST veranschlagt und ist innert 5 Tagen zu entrichten, spätestens jedoch zum ursprünglich vereinbarten Leistungsdatum. Bei Nichteinhaltung des Termins am vereinbarten Reinigungstag, werden dem Auftraggeber ebenso 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages verrechnet.
Rechtmäßige Beendigung des Vertrages seitens Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer:
Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer kann den Vertrag einseitig kündigen (per E-Mail oder per Post), wenn der Auftraggeber seine Zahlungen nicht oder unvollständig leistet, überhaupt keine Zahlungen leistet oder diesbezüglich Probleme verursacht. Dieses Recht behält sich Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer vor. In einem solchen Fall akzeptiert und erklärt der Auftraggeber mit seiner schriftlichen Auftragserteilung, der durch sein vertragswidriges Verhalten die rechtmäßige Kündigung von Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer verursacht, dass alle bis zu diesem Tag geleisteten und noch zu leistenden Zahlungen, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bezüglich des verbindlichen Geld- und Vertragspreises als Strafklausel bei Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer verbleiben und, falls es noch nicht geleistete Zahlungen gibt, diese unverzüglich an Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer geleistet werden. Ausserdem akzeptiert der Auftraggeber, dass er die von ihm geleisteten Zahlungen nicht zurückverlangen wird und dass er diesbezüglich nicht in einen Rechtsstreit treten wird. Der Auftraggeber akzeptiert hiermit unwiderruflich, dass er keine Rechte und Forderungen in Bezug auf diesen Geld- und Vertragspreis sowie auch auf die stornierte Leistung hat.
Mögliche Ausnahme zur Weiterführung des Vertrages seitens Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer:
Sollte der definitive Reinigungstermin verschoben werden müssen, wäre dies mit einer zusätzlichen Bearbeitungs- und Administrativgebühr sowie Deckung von Opportunitätskosten verbunden, weil wir als Auftragnehmer in diesem Fall für den definitiven Termin, welcher aufgrund Verschuldens seitens Auftraggeber nicht eingehalten werden konnte, Opportunitätskosten zu tragen hätten. Die Bearbeitungsgebühr beläuft sich auf 150.00 CHF zuzüglich MWST pauschal und die Opportunitätskosten belaufen sich auf 50% des ursprünglich vereinbarten Brutto-Auftragspreises zuzüglich MWST. Die Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer muss mit der Weiterführung des Vertrags ausdrücklich und schriftlich einverstanden sein und kann auch ohne Begründung davon absehen. Ausserdem sind bei Einverständnis die Kapazitäten der Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer für die Ausführung des Auftrags zu berücksichtigen, wobei natürlich versucht wird einen geeigneten Termin für alle Parteien zu finden.
§7 Schlüssel / Zutritt
Der Auftraggeber stellt Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer, wenn erforderlich, die nötigen Schlüssel zum Objekt zur Verfügung oder öffnet uns die Türe vor Ort. Falls der Schlüssel im Milchkasten deponiert wird, muss der Briefkasten zwingend mit dem Namen des Auftraggebers übereinstimmen und angeschrieben sein, damit keine Verwechslungen von weiteren Schlüsseln, welche möglicherweise in weiteren nicht angeschriebenen Briefkästen deponiert sind, entstehen könnten – die verlorene Arbeitszeit wird durch eine solche Situation dem Auftraggeber nachverrechnet. Sollten falsche Schlüssel hinterlegt werden oder der Schlüssel die Türe nicht öffnen (beispielsweise weil das Schloss klemmt und nicht dreht) und dabei externe Hilfe (Verwalter, Hauswart, Auftraggeber) benötigt wird, wird die verlorene Arbeitszeit genauso nachverrechnet. Falls der Auftrag letztlich nicht durchgeführt werden kann, weil der Zutritt seitens Auftraggeber nicht gewährleistet wird oder wurde, so wird dem Auftraggeber 100% des vereinbarten Betrages verrechnet. Die Reinigung wird jedoch je nach Situation in der restlichen Zeit bis spätestens zum Abgabetermin weitergereinigt. In jeder dieser Fälle verfällt aber eine Anwesenheit des Reinigungsteams für die Objektübergabe zusammen mit der Abnahmegarantie, da die geplante Reinigungszeit je nach Situation nicht mehr eingehalten werden kann. Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer übernimmt ausserdem keinerlei Haftung für externe Kosten, die durch jegliche Situationen entstehen können.
§8 Vertragsauflösung seitens Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer
Die Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§9 Objektübergabe & Reklamationen
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihr/e Verwaltung/Vermieter nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, dann wird diese umgehend von uns während der vereinbarten Objektübergabe durchgeführt. Sollten der Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer oder Partner zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit gegeben werden die Nachreinigung durchzuführen, so gilt der Auftrag automatisch als mit Abnahmegarantie erfüllt. Sollte die Verwaltung oder der Eigentümer am vereinbarten Reinigungstag nicht anwesend sein können, das Objekt aus irgendwelchen Gründen vorzeitig während der Objektübergabe und während allfälligen Nachreinigungen (auch über 1h hinausgehende Nachreinigungen) verlassen oder muss die Objektübergabe seitens Eigentümer/Verwalter an einem anderen neuen Tag stattfinden oder angesetzt werden, als dieser Tag, der mit uns als Auftragnehmer vereinbart wurde, so muss die Objektübergabe (inkl. allfälligen Nachreinigungen) maximal innerhalb 1h ab vereinbartem Zeitpunkt der Objektübergabe an den Auftraggeber übergeben werden. Der Auftrag gilt danach automatisch als mit Abnahmegarantie erfüllt. Nachträgliche Reklamationen seitens Auftraggeber oder Eigentümer/Verwalter können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine weitere Nachreinigung oder Fortsetzung der Nachreinigung (falls mehr als 1h) kann nur gegen Rücksprache/Vereinbarung und Aufpreis (Vorauskasse Bar oder per TWINT) durchgeführt werden. Eine solche Weiterführung der Reinigung durch Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer oder Partner, egal ob kostenlos oder kostenpflichtig, ist jedoch keine Pflicht, sondern lediglich Kulanz und um die Zufriedenheit und Zuverlässigkeit bei der Kundschaft zu gewährleisten. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen müssen dabei stets berücksichtigt werden und haben Vorrang. Für die Objektübergabe an eine/n Verwaltung/Vermieter/Auftraggeber inklusive allfälliger Nachreinigungen, ist generell in allen Fällen maximal 1h im offerierten Preis inbegriffen. Jede weitere angefangene Stunde wird zu einem Stundenansatz von 95.00 CHF inkl. MWST pro anwesende Reinigungskraft gegen Vorauskasse in bar oder per TWINT verrechnet.
Je nach Situation und lediglich auf Kulanz der Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer oder Partner, kann eine kostenlose oder kostenpflichtige Nachreinigung an einem anderen Tag stattfinden. Eine solche Nachreinigung muss nach Terminvereinbarung stattfinden und die Terminfindung muss sich auf die Kapazitäten der Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer richten. Sollte das Angebot oder der Termin einer möglichen Kulanz-Nachreinigung durch den Auftraggeber abgelehnt oder abgesagt werden, so gilt für die Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer der Auftrag automatisch mit Abnahmegarantie erfüllt. Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist in jedem Fall gemäss Auftrag zu 100% zu entrichten.
Bei vereinbarten Objektübergaben an den Auftraggeber (statt an Verwaltung/Eigentümer), gilt der Auftrag nach Beenden der Arbeiten anhand der Schlüsselrückgabe oder Einwerfens des Schlüssels in den Briefkasten automatisch im Sinne der Abnahmegarantie erfüllt. Sollte für die Objektübergabe eine zeitlich befristete Qualitätskontrolle vereinbart worden sein, so gilt die Abnahmegarantie bzw. das Recht auf Qualitätsprüfung und Nachreinigungszeit lediglich während dieser zeitlich befristeten Übergabe- & Nachreinigungszeit und lediglich an den Auftraggeber – nach Ablauf dieser zeitlichen Frist ist der Auftrag im Sinne der Abnahmegarantie automatisch erfüllt. Der Auftraggeber oder Verwalter/Vermieter hat keinen Anspruch auf zusätzliche kostenlose Reinigungszeit nach Ablauf dieser Frist. Zusätzliche Reinigungszeit kann nur gegen Aufpreis (Vorauskasse) und Terminvereinbarung ausgeführt werden, wobei der Auftraggeber sich bei der Terminfindung auf die Kapazitäten der Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer richten muss. Sollte diese Möglichkeit nicht gegeben werden können, so kann Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer den Zusatzauftrag nicht annehmen.
Reklamationen sowie Schäden müssen sofort nach der Reinigung oder während der Objektübergabe, entweder von der Verwaltung, dem Eigentümer oder dem Auftraggeber, an die Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen sowie Schadenmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Auf perfektionistisches und übermässig pingeliges Verhalten, Mobbing, Belästigung, Bedrohung, Schikane oder kleinliche böswillige Quälerei (Ausnutzung staatlicher oder dienstlicher Machtbefugnisse getroffene Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden) seitens Verwaltung/Eigentümer/Auftraggeber/Nachmieter wird nicht eingegangen. Es gilt der gesunde Menschenverstand und der gegenseitige Respekt.
§10 Übertragung
AGB und abgeschlossene Verträge binden auch allfällige Rechtsnachfolger von Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer oder des Auftraggebers.
§11 Differenzen
Differenzen, welche sich aus einem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch geregelt. Sollte dies nicht möglich sein, gilt als Gerichtsstand der Hauptsitz der Interverse GmbH oder die zur Interverse GmbH gehörenden Marken und/oder Lizenznehmer.